Was ist eine Kfz Haftpflichtversicherung und wer benötigt sie?

Jeder, der ein motorisiertes Fahrzeug besitzt ist nicht nur mobil – er setzt sich und die anderen Verkehrsteilnehmer durch die Teilnahme am Straßenverkehr Risiken aus, die so ziemlich immer finanzielle Folgen mit sich bringen. Statistiken zeigen, dass in der heutigen Zeit die meisten Unfälle im Straßenverkehr geschehen.

Jedes Jahr kracht es mehr als zwei Millionen mal auf den Straßen in Deutschland. Und Sie wissen es ja selbst: schon die Reparatur einer kleinen Beule am Auto kostet viel Geld und die Wenigsten können sich die Bezahlung mal eben so leisten. Für jedes zugelassene Fahrzeug ist der Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung ein Muss, also vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Denn mit dieser Versicherung sind Sie immer auf der sicheren Seite. Die Pflichtversicherung hat den Gedanken, dass die geschädigten Verkehrsopfer die Möglichkeit haben, ihre berechtigten Ansprüche nach einem Unfall durchzusetzen und die Schädiger in der Lage sind, selbst größere Schäden zu begleichen. Die Kfz Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen das Risiko ab, im Notfall vor dem finanziellen Ruin zu stehen, aus dem Sie vielleicht Ihr Leben lang nicht mehr heraus kommen. Nochmal kurz gesagt: Die Kfz Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die Sie selber bei einem Unfall verursacht haben und sichert Sie gegen die Ansprüche des Unfallgegners ab. Zudem übernimmt sie die Kosten für den Abschleppdienst, den Verdienstausfall oder auch eine monatliche Rente des Geschädigten. Denn vergessen Sie nicht: jede Person, die das Eigentum oder auch die Gesundheit eines Dritten schädigt, ist gesetzlich verpflichtet, Schadenersatz in voller Höhe zu leisten. Sogar für die Anmeldung eines Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt müssen Sie die Absicherung durch die Kfz Haftpflichtversicherung nachweisen. Das Versicherungsunternehmen händigt Ihnen bei Abschluss des Vertrages eine Versicherungsbestätigungscode, die früher als Doppelkarte bekannt war, aus, den Sie dort vorlegen müssen. Also: ohne Kfz Haftpflichtversicherung keine Zulassung und ohne Zulassung des Kfz keine Teilnahme am Straßenverkehr! Hier nochmal die wichtigsten Informationen:

Eine Kfz Haftpflichtversicherung muss jeder abschließen, ...

  • ...der ein Kraftfahrzeug (Auto, LKW, Motorrad, etc.) in Deutschland zulassen möchte
  • oder anders gesagt:
  • ...der Fahrzeughalter ist und mit dem Kfz am Verkehr teilnehmen möchte.
Obwohl der Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung einem gesetzlichen Zwang unterliegt, gibt es auch hier ein paar Ausnahmen, bei denen der Versicherer das Recht besitzt, die Antragsannahme zu verwehren.

Die Annahme des Antrags der Kfz Haftpflichtversicherung kann verweigert werden, ...
  • wenn das Versicherungsunternehmen einen Beitragszuschlag nach ihrem Tarif erhebt, den der potentielle Kunde nicht annehmen möchte,
  • wenn der Versicherungsnehmer schonmal ein Kfz bei der Versicherung versichert hatte und wegen eines nicht rechtzeitig bezahlten Beitrags, eines Unfallereignisses, der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, arglistischer Täuschung oder Drohung von diesem Versicherungsunternehmen bereits gekündigt wurde,
  • wenn örtliche oder sachliche Beschränkungen im Geschäftsplan der Versicherung der Antragsannahme entgegen wirken (zum Beispiel, wenn das Unternehmen auf einen bestimmten Personenkreis oder eine bestimmte Region beschränkt ist).

Die Kfz Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen berechtigte und unberechtigte Haftansprüche Dritter ab, als ...
  • Versicherungsnehmer,
  • Fahrer,
  • Eigentümer,
  • Halter und
  • Insasse.

Der Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung ist Pflicht und garantiert ...
  • die wirtschaftliche Absicherung des Unfallverursachers
  • den Schadenersatz für das Verkehrsopfer, sogar dann, wenn der Verursacher mittellos ist sowie
  • die Abwehr von nicht berechtigten Ansprüchen gegen Sie.



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