Leitfaden: Wie melde ich mein Kfz beim Straßenverkehrsamt an?
. Mit diesem Code bescheinigen Sie der Zulassungsstelle, also dem Straßenverkehrsamt, dass Sie das Kfz bei einem Versicherungsunternehmen haftpflichtversichert haben. Und das ist die Grundvoraussetzung für eine Anmeldung. Denn in Deutschland gilt: keine Kfz Haftpflicht – keine Zulassung des Fahrzeugs! Mit dem Versicherungsbestätigungscode ist das Fahrzeug schon auf dem Weg zum Straßenverkehrsamt in der Haftpflicht versichert. Aber welche weiteren Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt? Damit Sie den Weg zur Zulassungsstelle nicht umsonst machen, haben wir hier für Sie eine Checkliste zusammen gestellt:
Für die Zulassung eines Neuwagens benötigen Sie grundsätzlich ...
- wie bereits erwähnt, den Versicherungsbestätigungscode (bei einer Saisonzulassung gibt es einen speziellen Code für das Saisonkennzeichen),
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes des künftigen Fahrzeughalters,
- eine Vollmacht sowie einen gültigen Personalausweis, wenn Sie zur Anmeldung beauftragt wurden,
- die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher als Fahrzeugbrief bekannt,
- ggf. eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, wenn das Kfz aus einem anderen EU-Land stammt,
- bei Firmen die Gewerbeanmeldung sowie den Handelsregisterauszug,
- bei Vereinen den Auszug aus dem Vereinsregister,
- eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
Für die Zulassung eines gebrauchten Kfz benötigen Sie grundsätzlich ...
- den Versicherungsbestätigungscode,
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief),
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes des zukünftigen Halters,
- eine Vollmacht sowie einen gültigen Personalausweis, wenn Sie zur Anmeldung beauftragt wurden,
- ggf. eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, wenn das Kfz aus einem anderen EU-Land stammt,
- bei Firmen die Gewerbeanmeldung sowie den Handelsregisterauszug,
- bei Vereinen den Auszug aus dem Vereinsregister,
- eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
Für ein im Inland erworbenes, gebrauchtes Kfz benötigen Sie zusätzlich ...
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
- bei einem Kfz, das älter als 3 Jahre ist, einen Nachweis über die gültige Abgas- und Hauptuntersuchung,
- bei einem abgemeldeten Fahrzeug die Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung.
Für ein im Ausland erworbenes, gebrauchtes Kfz benötigen Sie zusätzlich ...
- zur Zulassungsbescheinigung Teil II
- die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung,
- eine Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für alle AU-pflichtigen Fahrzeuge.
Für ein im Ausland erworbenes Kfz ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie zusätzlich ...
- die ausländischen Kfz Papiere / Kaufvertrag / Importbescheinigung,
- eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Import außerhalb der EU,
- vom Kraftfahrtbundesamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung,
- die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / Datenbestätigung des Herstellers bzw. ein Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit dem technischen Datenblatt gem. § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung,
- bei einem EU-Import eines Neuwagens eine Einfuhrumsatzsteuererklärung,
- bei einem Gebrauchtfahrzeug eine Bescheinigung über die AU-Untersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge.
Möchten Sie ein Fahrzeug von Deutschland ins Ausland ausführen, benötigen Sie ein Transit- bzw. Zollkennzeichen, das Sie bei jeder deutschen Zulassungsstelle erhalten. Hierfür müssen Sie das Kfz dort vorzeigen. Achten Sie darauf, dass AU und TÜV gültig sind!
Zur Erhaltung des Ausfuhrkennzeichens benötigen Sie ...
- die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II bzw. den Fahrzeugbrief und -schein,
- eine AU- und TÜV-Bescheinigung,
- die Internationale Versicherungskarte,
- einen gültigen Personalausweis des künftigen Halters oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.