Was versteht man unter “Schadenfreiheitsklasse” innerhalb der Autoversicherung?

Anhand der Schadenfreiheitsklasse kann man im Bereich der Autoversicherung die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre erkennen. Häufig wird auch von dem Schadenfreiheitsrabatt gesprochen. Gemeint wird allerdings das Gleiche, nämlich die Einstufung in eine Beitragsklasse mit den Möglichkeiten der Höherstufung und Rückstufung, wobei “höher” als bessere, also günstigere Schadenfreiheitsklasse gilt.

Die Beitragsberechnung nach Zuordnung in eine Schadenfreiheitsklasse gibt es nur in der Kfz Haftpflicht sowie Vollkaskoversicherung, nicht in der Teilkasko Versicherung. Die einzelnen Schadenfreiheitsklassen sind bei jeder Versicherung gleich, die Prozente oder auch Rabatte jedoch nicht. Um zu erfahren, wie viel Rabatt man mit welcher Einstufung bei den einzelnen Versicherungsunternehmen erhält, ist ein Versicherungsvergleich durchaus sinnvoll, denn auch in diesem Bereich gibt es durch die hohe Konkurrenz große Unterschiede.

Aber wonach wird man eingestuft und wodurch bekommt man die Möglichkeit, höhergestuft zu werden?

Die Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse erfolgt ...

  • nach den Jahren, in denen Sie in dem Besitz eines Führerscheins sind.
Haben Sie Ihren Führerschein noch nicht länger als drei Jahre, werden Sie grundsätzlich in die Schadenfreiheitsklasse 0 gestuft, also in die teuerste. Meistens liegt der Prozentsatz hier bei 230 %, dieser kann aber, wie schon gesagt, je nach Versicherungsunternehmen variieren. Besitzen Sie länger als drei Jahre Ihren Führerschein, erfolgt die Einstufung direkt in die Schadenfreiheitsklasse 1/2, das bedeutet, Sie beginnen mit einem Prozentsatz von meistens 140 %. Diese Regelung gilt allerdings nur für Führerscheininhaber aus den Mitgliedsstaaten der EU. Führerscheine aus den Nichtmitgliedsstaaten werden erstmal grundsätzlich in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingruppiert. Junge Leute bekommen bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, auch ohne dreijährigen Besitz des Führerscheins sofort in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 gestuft zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Kfz der Eltern mit mindestens Schadenfreiheitsklasse 1/2 bei dem Versicherungsunternehmen versichert ist.
Weitere günstigere Einstufungen in eine Schadenfreiheitsklasse (SF) bekommt man ...
  • durch die “Zweitwagen Regelung”. Das heißt, dass weitere vorhandene Fahrzeuge des Versicherungsnehmers günstiger, also billiger, eingestuft werden. Voraussetzung hierbei ist, dass das erste versicherte Kfz bereits mindestens die SF 1/2 erreicht hat.
  • durch die “Ehegattenregelung”. Besitzt der Versicherungsnehmer mindestens ein Jahr den Führerschein und hat der Ehepartner bereits ein Kfz mit mindestens SF 1/2 bei der Versicherung versichert, bekommt er die Möglichkeit, sein Fahrzeug in SF 1/2 einzustufen.
  • im Folgejahr, wenn man das Kfz in dem Kalenderjahr mindestens sechs Monate lang unfallfrei gefahren und versichert hat.
Mit der Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse wird also der zu zahlende Versicherungbeitrag festgelegt. Je länger man schadenfrei fährt, desto günstiger wird die Prämie. Das Rad dreht jedoch auch anders herum. Verschulden Sie einen Unfall, erfolgt eine Rückstufung, der man auch durch einen Versicherungswechsel nicht entkommen kann. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten mittlerweile zum Schutz des Versicherten die Vereinbarung eines Rabattretters an. Der Rabattschutz erlaubt einen Unfall im Jahr, zwar mit Rückstufung, allerdings ohne eine höhere Prämienzahlung. Genauere Infos darüber erhalten Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Unternehmen.

Wechseln Sie die Versicherung, ist eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse prinzipiell möglich. Allerdings wird nicht der gewährte Rabatt bzw. der erreichte Beitragssatz an den neuen Versicherer übergeben. Ausschlaggebend für die “Neueinstufung” ist die Anzahl der schadensfreien Jahre, kombiniert mit den Schäden des Vorjahres. Anhand dieser Daten wird dann der neue Tarif berechnet. Ein Wechsel kann sich also günstig auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken. Nach einem Schaden kann er eine Minderung oder sogar eine Verhinderung des Rabattverlustes bewirken.


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